Das Gericht

Das italienische Wort „tribunale“ stammt aus dem Lateinischen und bezeichnete ursprünglich die Tribüne, auf der der Richter sein Amt ausübte. In der italienischen Gerichtsordnung stellt das Gericht ein gerichtliches Organ dar, das eine Einzel- oder Kollegialzusammensetzung haben kann, d.h. es kann aus einem Einzelmagistrat oder aus drei Magistraten bestehen. In Zivilangelegenheiten befasst sich das Gericht mit allen Klagen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Friedensrichters fallen. Außerdem ist das Gericht für Strafsachen und zivilrechtliche Streitigkeiten, sowie für Fälschungsklagen, Insolvenzverfahren und die darauffolgenden Klagen, zuständig. Es fungiert außerdem auch als Berufungsgericht für die Urteile des Friedensrichters.

In Strafsachen ist das Gericht, das den Gerichtsstand in erster Instanz ausübt, für die Straftaten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Friedensrichters oder des Schwurgerichts fallen, zuständig.

Die grundlegende Funktion des Gerichts besteht darin, die Anfragen der Bürger in einer angemessenen Zeit und mit einer fairen Vorgehensweise zu bearbeiten, unabhängig von der Schwere der Angelegenheit im Sinne der Ziele und Grundwerte unseres Grundgesetztes, das eine „angemessene Verfahrensdauer“ vorsieht. Auch Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950, die erst im Jahr 1955 in Kraft trat, bestätigt, „Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird“. Dieser Artikel drückt die fundamentalen rechtlichen Prinzipien, die durch die Einigung europäischer Rechtssysteme getroffen wurden, aus. Diese werden ferner in Art. 111 der ital. Verfassung anerkannt; in diesem Artikel wurde das Recht für „die angemessene Verfahrensdauer“ in Gleichstellung zwischen den Parteien und der Unparteilichkeit sowie der Überparteilichkeit des Richters bekräftigt.

GEBIET UND ZUSTÄNDIGKEIT

Das Gericht von Savona erstreckt sich vom 2. bis zum 5. Geschoss des Gebäudes in Via XX Settembre Nr. 1.

Im 2. Geschoss befinden sich die Gerichtssäle. Die Sitzungen finden nach dem vorgegebenen Zeitplan statt.

Im 3. Geschoss befinden sich die Büros und die Gerichtskanzleien des Zivil- und Buchhaltungsbereichs und das Büro des Präsidenten der Zivilkammer.

Im 4. Geschoss befinden sich die Büros des Präsidenten des Gerichts, des Verwaltungsleiters des Gerichts und das Sekretariat des Präsidenten und des Leiters.

Im 5. Geschoss befinden sich die Kanzlei des Strafbereichs und das Büro des Präsidenten der Ableitung für Strafsachen.

Auf den entsprechenden Geschossen befinden sich die Büros der Magistrate.

Die Kompetenzen des Gerichts dehnen sich auf 69 Gemeinden der Provinz aus.

Il servizio delle traduzioni è stato effettuato anche grazie alla collaborazione degli studenti del Liceo classico-linguistico Chiabrera di Savona

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